Geführte Touren buchen

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Allgemeine Geschäftsbedingungen der Deutschen Canyoning Schule

 

Erhöhtes Risiko im Outdoorsport:

Alle Kurse und Touren werden von der Deutschen Canyoning Schule gewissenhaft vorbereitet und durchgeführt. Bei allen Kursen und Touren ist jedoch zu beachten, dass gerade im Outdoorsport ein erhöhtes Unfall- und Verletzungsrisiko besteht (Absturzgefahr, Steinschlag, Kälteschäden, Wettersturz, Hochwasser, etc.) das auch durch umsichtigste und fürsorglichste Betreuung und Vorbereitung durch den Guide bzw. Trainer nicht vollkommen reduziert und ausgeschlossen werden kann. Auch ist zu beachten, dass im alpinen Gelände, vor allem in abgelegenen Regionen, aufgrund technischer und logistischer Schwierigkeiten nur in eingeschränktem Umfang Rettungs- und/oder medizinische Behandlungsmöglichkeiten gegeben sein können. Durch diese Problematik kann es auch bei kleineren Verletzungen oder Zwischenfällen zu schwerwiegenderen Folgen kommen. Hier wird von jedem Teilnehmer ein gewisses Maß an Eigenverantwortung, Teamgeist, Belastbarkeit und Umsichtigkeit, sowie ein erhöhtes Maß an Risikobereitschaft vorausgesetzt.
Sollten Fragen zum Gefahren- oder Risikopotential einer Veranstaltung auftreten, so setzen sich die Teilnehmer bitte vor Vertragsabschluss mit uns in Verbindung.

 

Voraussetzung für die Teilnahme an der Tour:
Jeder Teilnehmer (auch bei Buchung durch Dritte) versichert durch die Buchung, dass er für die von Ihm ausgesuchte Aktion die notwendigen physischen und psychischen Voraussetzungen mitbringt. Eventuell vorhandene gesundheitliche Einschränkungen sind dem Guide vor Beginn der Aktion unbedingt unaufgefordert mitzuteilen! Etwaige Beeinträchtigungen können unter Umständen zum Ausschluss des Teilnehmers führen. Die akute Wirkung von Alkohol, Drogen oder bestimmten Medikamenten, beeinträchtigt den Teilnehmer und gilt daher als Ausschlusskriterium. Personen sind in diesem Fall von jeder Veranstaltung ausgeschlossen. Im Falle, dass ein Teilnehmer eine Tour oder Aktion vorzeitig beendet bzw. aus oben genannten Gründen beenden muss, gehen die dadurch entstehenden Mehrkosten zu seinen eigenen Lasten

Ausschluss bei Fehlverhalten:
Die Touren und Aktionen werden von ausgebildeten und erfahrenen Guides/Trainern durchgeführt. Ihren Anweisungen und Aufforderungen ist unbedingt Folge zu leisten. Weiter ist der Guide einer Tour berechtigt, Personen aufgrund von Missachtungen oder unpassendem Verhalten von einer Aktion auszuschließen. Ein Schadensersatz ist in diesem Falle nicht möglich.
 

Anmeldung/Bezahlung:
Mit der schriftlichen Bestätigung (in Form von Email oder SMS) einer Anmeldung durch die Deutsche Canyoning Schule ist die Buchung für beide Vertragspartner bindend.

Bei der Buchung einer Tour benötigen wir zusätzlich zum geplanten Termin noch einen Ersatztermin, falls die Tour zum geplanten Termin aufgrund der Wetter- bzw. Wasserverhältnisse abgesagt werden muss. Die Buchung bezieht sich auch verbindlich auf das eventuell nötige Ausweichen auf den Ersatztermin.

Der jeweilige Betrag für eine Aktion ist bei einer Buchung bis spätestens zwei Wochen nach der Anmeldung zu entrichten. Sollte im Vorfeld eine andere Vereinbarung über die Zahlung getroffen worden sein, so gilt diese im Einzelfall.

Umbuchungen sind bis spätestens 14 Tagen vor Veranstaltungsbeginn auf eine gleichwertige Tour oder Aktion möglich.Berücksichtigung der Wetter- und Wasserbedingungen

Die Deutsche Canyoning Schule behält sich das Recht vor, die Tour oder Ausbildung wegen unvorhergesehener Umstände, die die Sicherheit der Teilnehmer gefährden könnten (z. B. zu hoher Wasserstand, Wetterumsturz, massiver Regen, Gewitter, unzureichende Fähigkeiten der Teilnehmer o. ä.) abzuändern, zu erweitern oder einzuschränken.


Rücktritt
Bei Nichterscheinen fallen automatisch 100% Stornogebühren für die gebuchten Leistungen an.


Haftungsbeschränkung
Die Teilnahme an den Touren oder Kursen der Deutschen Canyoning Schule erfolgt für die Teilnehmer auf eigene Gefahr. Dier Haftung der Deutschen Canyoning Schule beschränkt sich auf grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz. Bei Personenschäden haftet die Deutsche Canyoning Schule nur, wenn ihr ein unmittelbares Verschulden zuzurechnen ist.

Mitwirkungspflicht
Der Teilnehmer ist verpflichtet, bei aufgetretenen Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Der Teilnehmer ist insbesondere verpflichtet, seine Beanstandung vor Ort und unverzüglich dem Guide oder Trainer mitzuteilen.

 

Empfohlene Versicherungen:

Wir empfehlen (wie bei allen Outdooraktivitäten den Abschluss einer Bergeversicherung (z.B. beim Deutschen Alpenverein) und ggf. den Abschluss einer Auslandskrankenversicherung.